Neue Heizung
per Beschluss.
Ohne Sonderumlage.
Die Heizung ist alt, das GEG setzt Fristen, und in der Eigentümerversammlung will niemand eine sechsstellige Sonderumlage beschließen. Ein Anbieter baut, finanziert und betreibt die neue Wärmeversorgung. Die Gemeinschaft zahlt nur den vereinbarten Wärmepreis.

- 0 €Sonderumlage für den Umbau
- 15 Jahrefester Wärmepreis, mindestens 10
- Versammlung vorbereitetAngebot und Unterlagen für den Beschluss
Die Heizungssanierung scheitert selten an der Technik, sondern an Geld und Mehrheit.
Alle müssen mitziehen
Selbstnutzer, Kapitalanleger und ältere Eigentümer haben unterschiedliche Interessen. Eine große Investition findet in der Versammlung selten eine Mehrheit.
Die Rücklage reicht nicht
Eine neue Heizzentrale kostet sechsstellig. Eine Sonderumlage trifft jeden Eigentümer, und so wird das Thema Jahr für Jahr vertagt.
Die Zeit läuft
GEG und kommunale Wärmeplanung setzen Fristen, der CO₂-Preis auf Gas und Öl steigt. Wohnungen in Häusern der Klassen G und H verkaufen und finanzieren sich schlechter.
Wo Ihre WEG Wärme braucht
- Wohnungen
- Bäder und Warmwasser
- Treppenhäuser
- Gemeinschaftsräume
- Heizzentrale
- Gewerbeeinheiten
Wärme kaufen statt Heizung besitzen
Eigene Sanierung
- Sonderumlage oder Rücklage für den Umbau
- Verwalter und Beirat planen, vergeben und überwachen
- Ausfall im Winter ist Risiko der Gemeinschaft
- Wärmepreis schwankt mit dem Markt
- Beschluss über Finanzierung und Technik
Mit NetZero
- Der Anbieter trägt die Umbaukosten
- Der Anbieter plant, finanziert und betreibt
- Störungsdienst und Reaktionszeiten im Vertrag
- Wärmepreis 10 bis 15 Jahre fest
- Beschluss nur über den Wärmeliefervertrag
Die Wärmekosten laufen wie bisher über die Jahresabrechnung. Kola NetZero wird vom Anbieter vergütet, die Prüfung ist für die Gemeinschaft kostenfrei.
Was im Gemeinschaftseigentum eingebaut wird
Planung, Umbau und Betrieb übernimmt der Anbieter. Tippen Sie auf die Punkte im Bild.

Liefert den Strom für den Betrieb der Wärmepumpen, wo das Dach es zulässt.
Übernehmen den Großteil der Wärmeerzeugung, der bestehende Kessel bleibt im System. Die Außengeräte stehen eingehaust auf dem Grundstück.
Die Wärmepumpen werden in die bestehende Heizzentrale im Gemeinschaftseigentum eingebunden. Kein Eingriff in das Sondereigentum.
Sensoren und Ventile im Keller gleichen das Rohrnetz laufend hydraulisch ab und senken die Vorlauftemperatur, ohne dass eine Wohnung kühler wird.
Kein Eingriff in die Wohnungen
Gearbeitet wird nur im Gemeinschaftseigentum: Heizzentrale, Außenfläche und Dach. Die Umstellung wird außerhalb der Heizperiode geplant und mit dem Verwalter abgestimmt.
Prüfung
Begehung von Heizzentrale und Dach, Auslegung auf den tatsächlichen Verbrauch des Hauses.
Versammlung
Angebot und Unterlagen für die Eigentümerversammlung, der Verwalter setzt das Thema auf die Tagesordnung.
Umsetzung
Arbeiten in der Heizzentrale, außen und auf dem Dach, Umstellung außerhalb der Heizperiode.
Betrieb
Wartung, Störungsdienst und Abrechnung liegen beim Anbieter.
- Kein Zutritt zu den Wohnungen
- Kein Gerüst an der Fassade
- Keine Sonderumlage
Für welche Gemeinschaften das passt
- Ab 8 WohneinheitenNach oben offen. Mehrere Häuser einer Gemeinschaft prüfen wir gemeinsam.
- Zentrale HeizungsanlageEine Anlage für das Gebäude im Gemeinschaftseigentum. Etagenthermen scheiden aus.
- Energieklasse E oder schlechterLaut Energieausweis. Bei Fernwärme prüfen wir auch bessere Klassen.
- Verwalter oder Beirat als AnsprechpartnerEr bringt Angebot und Unterlagen in die Versammlung ein.
- Heizkosten laufen über die WEGUnd werden über die Jahresabrechnung verteilt.
Was jede Wohnung davon hat
Bessere Energieklasse
Je nach Ausgangslage bis zu fünf Klassen besser. Das gilt für das ganze Haus und damit für jede Wohnung, bei Verkauf, Vermietung und Finanzierung.
Planbare Wärmekosten
Ein fester Preis je Kilowattstunde statt schwankender Gaspreise. Vermietende Eigentümer legen die Kosten wie bisher über die Betriebskosten um.
Rücklage bleibt unangetastet
Keine Sonderumlage, und die Instandhaltungsrücklage steht für andere Maßnahmen am Haus zur Verfügung.
In vier Schritten zum Beschluss
- 1
Objekt einreichen
Adresse und Eckdaten, dazu Energieausweis und Heizkostenabrechnungen. Dauert zwei Minuten, die Eckdaten lesen wir aus den Unterlagen aus.
- 2
Kalkulation
Wir prüfen die Daten und stimmen die Auslegung mit dem Anbieter ab. Rückmeldung in der Regel in 5 Werktagen.
- 3
Angebot und Begehung
Schriftliches Angebot mit garantiertem Wärmepreis, Begehung von Heizzentrale, Stellfläche und Dach.
- 4
Beschluss und Umsetzung
Die Eigentümerversammlung beschließt den Wärmeliefervertrag, danach wird die Umstellung außerhalb der Heizperiode terminiert.
Häufige Fragen von Verwaltern und Eigentümern
Wer schließt den Wärmeliefervertrag?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband, vertreten durch den Verwalter, auf Grundlage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss?
Seit der WEG-Reform 2020 können bauliche Veränderungen in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG), die Kostenverteilung regelt § 21 WEG. Wie der Beschluss in Ihrer Gemeinschaft zu fassen ist, prüft der Verwalter anhand der Teilungserklärung.
Was zahlt der einzelne Eigentümer?
Keine Sonderumlage. Die Wärmekosten laufen wie bisher über die Jahresabrechnung, verteilt nach dem geltenden Schlüssel.
Was ändert sich für vermietete Wohnungen?
Die Mieter beziehen Wärme wie bisher und zahlen sie über die Betriebskosten. Die Umstellung auf Wärmelieferung ist in § 556c BGB geregelt.
Ich bin ein einzelner Eigentümer. Kann ich das anstoßen?
Ja. Sie können das Objekt einreichen, wir prüfen es und stellen Angebot und Unterlagen so bereit, dass der Verwalter sie auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung setzen kann.
Was kostet die Prüfung?
Nichts. Prüfung, Begehung und Angebot sind kostenfrei und unverbindlich. Kola NetZero wird vom Anbieter vergütet.
Passt Ihre WEG? Finden wir es heraus.
Energieausweis und Heizkostenabrechnungen genügen für den Start. Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen, kostenfrei und unverbindlich.
Objekt mit Unterlagen einreichen