Wieviel kw heizung für 100 qm altbau
Wieviel kw heizung für 100 qm altbau. Wieviel kW Heizung für 100 m² Altbau? Daumenwerte, detaillierte Heizlastberechnung und praktische Beispiele

Für 100 m² unsanierten oder nur gering modernisierten Altbau sind etwa 10 bis 16 kW Heizleistung ein grober Planungswert. Das ist eine Orientierung für die Heizlast an kalten Auslegungstagen, nicht für den Jahresenergiebedarf und noch keine endgültige Anlagengröße.
Vielleicht liegt bereits ein Angebot für den Kesseltausch auf dem Tisch, und Sie möchten wissen, ob die vorgeschlagene Leistung nachvollziehbar ist. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses müssen Sie dabei zunächst klären, worauf sich die Fläche bezieht: auf eine Wohnung, einen Gebäudeteil oder das gesamte beheizte Objekt. Erst danach lässt sich sinnvoll über die passende Heizung sprechen.
Inhaltsverzeichnis
- Die schnelle Antwort für 100 m² Altbau
- Daumenwerte richtig einordnen
- Warum die Heizlast genauer gerechnet wird
- Zwei Beispielrechnungen für den Altbau
- Gasverbrauch als Plausibilitätsprüfung nutzen
- Einzelne und gemeinsame Heizlast im Mehrfamilienhaus
- Entscheidungsvorlage für eine passende Heizungsgröße
Die schnelle Antwort für 100 m² Altbau
Eine Angebotsposition mit einer Kilowattangabe sieht eindeutig aus. Ohne Berechnungsgrundlage wissen Sie allerdings nicht, ob der Installateur den tatsächlichen Wärmebedarf ermittelt oder lediglich eine Flächenpauschale übernommen hat. Fragen Sie deshalb zuerst nach dem Auslegungsnachweis, nicht nach der nächstgrößeren Gerätegröße.
Für unsanierte oder gering modernisierte Mehrfamilienhäuser lässt sich überschlägig mit 100 bis 160 W/m² rechnen, bei 100 m² also mit 10 bis 16 kW. Diese grobe Einordnung und die Bedeutung der Gebäudedaten sind im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme von Wohngebäuden im dena-Leitfaden zu betrachten.
Orientierung für 100 m² Altbau
| Gebäudezustand | Orientierung | Leistung für 100 m² | Aussagekraft |
|---|---|---|---|
| Unsaniert oder gering modernisiert | Grobe Flächenabschätzung | Spanne aus dem genannten Planungswert | Erste Einordnung, keine Gerätefreigabe |
| Teilmodernisiert | Zustand der einzelnen Bauteile prüfen | Nicht allein aus der Bezeichnung ableitbar | Sanierungsumfang muss bekannt sein |
| Umfassend modernisiert | Objektbezogene Berechnung | Aus dem tatsächlichen Gebäudezustand bestimmen | Unsanierte Flächenpauschale nicht ungeprüft übernehmen |
Die Tabelle ist bewusst keine Einkaufsliste. Eine Anlage muss zum Objekt passen, nicht nur zu einer Kategorie im Ratgeber. Auch die Bezeichnung „Altbau“ sagt noch nicht, ob Dach, Fenster oder Außenwände inzwischen verbessert wurden.
Was die Kilowattangabe bedeutet
Kilowatt beschreiben Leistung, Kilowattstunden eine Energiemenge. Die Heizlast beantwortet die Frage, welche Wärmeleistung unter festgelegten kalten Außenbedingungen erforderlich ist, damit die vorgesehenen Raumtemperaturen gehalten werden. Der Jahresverbrauch beschreibt dagegen, wie viel Energie über die Heizperiode eingesetzt wurde.
Für die Angebotsprüfung: Eine plausible Größenordnung ist noch kein Nachweis für eine passende Anlage.
Lassen Sie im Angebot die Raumheizung, die Warmwasserbereitung und mögliche Reserven getrennt begründen. Eine einzelne Gesamtzahl lässt nicht erkennen, welche Annahmen dahinterstehen. Besonders kritisch ist ein Angebot, das lediglich die Leistung des vorhandenen Kessels übernimmt, ohne den heutigen Gebäudezustand zu prüfen.
Die richtige erste Entscheidung lautet daher nicht „dieses Gerät bestellen“, sondern die Berechnungsgrundlage vervollständigen. Damit vermeiden Sie, dass ein vorläufiger Überschlag unbemerkt zur endgültigen Bestellung wird.
Daumenwerte richtig einordnen
Die Flächenrechnung ist einfach. Schwieriger ist die Wahl des passenden Flächenwerts. Wer einen hohen oder niedrigen Ansatz ohne Begründung auswählt, erhält zwar ein rechnerisch korrektes Ergebnis, aber noch keine belastbare Aussage über das Gebäude.
In gängigen Richtwerttabellen stehen für unsanierte Altbauten 100 bis 150 W/m², für teilsanierte Gebäude 80 bis 120 W/m². Bei der betrachteten Fläche ergeben die Ansätze 100, 120, 150 und 160 W/m² rechnerisch 10, 12, 15 und 16 kW; die teilsanierte Spanne entspricht 8 bis 12 kW, wobei solche Flächenrichtwerte keine gebäudespezifische Heizlastberechnung ersetzen.
Die Gegenüberstellung zeigt, wie stark schon die gewählte Annahme das Ergebnis verändert.

Die Rechenlogik hinter dem Überschlag
Beheizte Fläche × angenommener Leistungsbedarf je Fläche = überschlägige Heizleistung. Das Ergebnis liegt zunächst in Watt vor und wird anschließend in Kilowatt umgerechnet. Die eigentliche Unsicherheit steckt somit nicht in der Multiplikation, sondern im angenommenen Leistungsbedarf.
Für die Auswahl eines Richtwerts sollten Sie sich mindestens diese Fragen beantworten lassen:
- Sanierungsumfang: Welche Bauteile wurden tatsächlich verbessert, und welche befinden sich noch im ursprünglichen Zustand?
- Flächenbezug: Handelt es sich um die beheizte Fläche oder lediglich um eine Angabe aus dem Exposé?
- Gebäudeteil: Wird eine geschützte Wohnung innerhalb des Hauses betrachtet oder ein Gebäudeteil mit vielen Außenflächen?
- Nachweise: Sind die Angaben zu Fenstern und Dämmung dokumentiert oder nur geschätzt?
Warum „teilsaniert“ nicht präzise genug ist
Ein erneuertes Dach und neue Fenster ergeben einen anderen Ausgangspunkt als eine modernisierte Fassade bei unverändertem Dach. Beide Gebäude können als teilsaniert bezeichnet werden. Für die Planung muss deshalb bekannt sein, welche wärmeübertragenden Bauteile verändert wurden.
Auch die überlappenden Richtwertbereiche sind wichtig. Sie bedeuten nicht, dass eine Sanierung wirkungslos wäre, sondern dass die Gebäudekategorien zu grob sind, um daraus einen eindeutigen Einzelwert abzulesen.
Nutzen Sie die Flächenrechnung als Kontrollfrage an den Anbieter: Warum wurde gerade dieser Ansatz gewählt? Eine fachlich brauchbare Antwort beschreibt den Gebäudezustand und die verbleibenden Unsicherheiten. Die bloße Aussage, dieser Wert werde im Altbau immer verwendet, reicht nicht aus.
Warum die Heizlast genauer gerechnet wird
Bei der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 wird das Gebäude nicht mehr als einheitliche Fläche behandelt. Der Planer untersucht die jeweiligen Räume und ihre Randbedingungen. So lässt sich unterscheiden, wo Wärme nach außen verloren geht und wo angrenzende Bereiche bereits beheizt sind.
Die zuvor genannten Richtwerte helfen beim Einstieg. Für die endgültige Dimensionierung braucht es dagegen eine dokumentierte Objektberechnung, wie sie auch bei der bereits verlinkten Erläuterung zur Heizlast beschrieben wird.
Der Ablauf beginnt mit einer belastbaren Bestandsaufnahme.

Welche Daten vor Ort geklärt werden müssen
Grundrisse allein genügen nicht, wenn der tatsächliche Ausbau davon abweicht. Ein später ausgebautes Dachgeschoss, ausgetauschte Fenster oder eine veränderte Nutzung müssen in die Datenerhebung einfließen.
- Beheizte und unbeheizte Bereiche: Räume, Keller, Treppenhaus und Dachraum eindeutig zuordnen.
- Bauteile: Aufbau und Zustand von Außenwänden, Dach, Decken und Fenstern erfassen.
- Raumgeometrie: Flächen, Raumhöhen und die Lage der Räume innerhalb des Gebäudes prüfen.
- Temperaturen: Gewünschte Raumtemperaturen und den lokalen Norm-Außentemperaturwert festlegen.
- Luftaustausch: Luftdichtheit und die angesetzte Lüftungssituation nachvollziehbar beschreiben.
- Nachbarbereiche: Festhalten, ob angrenzende Wohnungen und Räume beheizt werden.
Gerade im Mehrfamilienhaus ist die Abgrenzung wichtig. Eine Wand zur beheizten Nachbarwohnung ist nicht wie eine Außenwand zu behandeln. Ebenso darf ein unbeheizter Dachraum nicht stillschweigend als gleich warmer Nachbarbereich angesetzt werden.
Interne Wärmegewinne sauber behandeln
Menschen und Geräte geben Wärme ab. Solche internen Wärmegewinne können den tatsächlichen Wärmebedarf mindern, sind aber keine zusätzliche Heizlast. Sie dürfen deshalb nicht versehentlich als weiterer Wärmebedarf addiert werden.
Umgekehrt sollte der Planer daraus keinen pauschalen Abzug ableiten, nur weil in einer Wohnung regelmäßig gekocht wird oder elektrische Geräte laufen. Welche Gewinne im gewählten Berechnungsverfahren berücksichtigt werden dürfen, muss er methodisch begründen.
Verlässliche Eingabedaten sind wichtiger als ein Ergebnis mit scheinbar besonders vielen Nachkommastellen.
Fordern Sie neben dem Gesamtergebnis eine Raumübersicht und eine Liste der Annahmen an. So können Eigentümer, Verwaltung und Heizungsbauer erkennen, welche Angaben gesichert sind und wo noch Prüfbedarf besteht.
Bei einer geplanten Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus-Altbau sollte diese Bestandsaufnahme mit der Untersuchung des vorhandenen Heizsystems zusammengeführt werden. Eine rechnerisch passende Erzeugerleistung allein beantwortet noch nicht, ob die Wärme in allen Räumen ankommt.
Zwei Beispielrechnungen für den Altbau
Die folgenden Beispiele sind bewusst gewählte Rechenannahmen, keine vermessenen Referenzobjekte. Sie nutzen die zuvor eingeordneten Richtwerte und zeigen, wie groß der Abstand zwischen einer Schnellschätzung und einer angebotsreifen Leistungsangabe sein kann.
Eine alte Fassade liefert einen ersten Eindruck, ersetzt aber keine Untersuchung des gesamten Gebäudes.

Unsanierter Bestand: 100 m² am unteren Richtwert
Angenommen, die 100 m² beheizte Fläche liegen in einem unsanierten Altbau, und es wird zur ersten Orientierung der untere Ansatz von 100 W/m² gewählt.
Rechenweg: 100 m² × 100 W/m² = 10.000 W = 10 kW vorläufige Heizleistung.
Damit lässt sich für ein Planungsgespräch eine Größenordnung benennen. Offen bleiben die tatsächlichen Bauteileigenschaften, die Geschosslage, die örtlichen Auslegungsbedingungen und die gewünschten Raumtemperaturen. Für dieses Beispiel wären etwa Wohnräume mit 20 °C und ein Bad mit 24 °C anzusetzen, bei einer angenommenen Auslegungsaußentemperatur von −12 °C am Standort. Eine kältere Auslegungstemperatur oder schlechtere Fenster als angenommen würden das Ergebnis spürbar erhöhen.
Der Vergleich mit einem Angebot lohnt sich. Kommt ein Installationsbetrieb mit einem 14-kW-Kessel, liegt das Angebot 4 kW, also rund 40 Prozent, über dem Schätzwert. Das kann eine begründete Reserve für Warmwasser oder Sperrzeiten sein. Ohne solche Begründung ist es ein Hinweis auf Überdimensionierung.
Teilsanierter Bestand: 100 m² am oberen Richtwert
Im zweiten Beispiel wird dieselbe Fläche mit 120 W/m² angesetzt, dem oberen Ende des genannten teilsanierten Bereichs.
Rechenweg: 100 m² × 120 W/m² = 12.000 W = 12 kW vorläufige Heizleistung.
Das Ergebnis liegt über dem des unsanierten Beispiels. Widersprüchlich? Nur scheinbar. Die Rechnungen vergleichen unterschiedliche Annahmen innerhalb überlappender Richtwertbereiche und nicht dasselbe Gebäude vor und nach einer Sanierung. Wer aus den 2 kW Differenz einen Sanierungseffekt ableitet, verwechselt Annahmen mit Bauteilen.
Wichtige Unterscheidung: Wer Annahmen verändert, darf die Differenz der Ergebnisse nicht automatisch als Gebäudeeffekt interpretieren.
Eine belastbare Vorher-nachher-Betrachtung hält Geometrie, Standort und Nutzung konstant und bewertet nur die geänderten Bauteile neu. Nur so lässt sich der Einfluss der Modernisierung nachvollziehen.
Das Video zeigt, wie sich die Richtwertspanne in der Angebotspraxis auf ein konkretes Objekt übertragen lässt.
Wohnung und Gesamtgebäude getrennt betrachten
Die 10 beziehungsweise 12 kW aus den Beispielen beziehen sich auf 100 m² als eine betrachtete Einheit. Ob diese 100 m² eine einzelne Wohnung oder das gesamte beheizte Gebäude sind, ändert die Rechnung grundlegend.
Für eine Wohnungsheizung ist die Einheit mit ihren angrenzenden Bereichen zu rechnen. Für eine Zentralheizung benötigt der Planer die gemeinsame Gebäudebetrachtung. Ein Wohnungswert, der pauschal auf die Zahl der Einheiten hochgerechnet wird, ignoriert unterschiedliche Lagen wie das Erdgeschoss über dem Keller oder das Dachgeschoss unter einem unbeheizten Spitzboden.
Gasverbrauch als Plausibilitätsprüfung nutzen
Die Gasabrechnung enthält wertvolle Informationen über den bisherigen Betrieb. Sie zeigt allerdings das Ergebnis aus Gebäudezustand, Witterung, Nutzung und bisheriger Heiztechnik. Sie misst nicht unmittelbar die erforderliche Spitzenleistung.
Als Vergleich nennt das Umweltbundesamt witterungsbereinigte Heizenergieverbräuche von 161,6 kWh/(m²·a) für unsanierte, 140,0 kWh/(m²·a) für teilsanierte und 102,2 kWh/(m²·a) für vollsanierte Wohngebäude; bezogen auf 100 m² entsprechen diese Werte ungefähr 16.160, 14.000 und 10.220 kWh jährlich, wie die UBA-Broschüre zu Wohnen und Sanieren ausweist.
Die folgende Darstellung dient der Einordnung von Verbrauchsdaten. Eine dort dargestellte Umrechnung kann nur mit begründeten Zusatzannahmen verwendet werden.

Was die Abrechnung tatsächlich aussagt
Ein niedriger Verbrauch kann zu einem verbesserten Gebäude passen. Er kann aber auch darauf zurückgehen, dass Wohnungen leer standen oder Bewohner nur einzelne Räume beheizt haben. Ein hoher Verbrauch wiederum kann durch intensive Nutzung, Warmwasserbereitung oder einen besonders kalten Abrechnungszeitraum beeinflusst sein.
Prüfen Sie deshalb vor dem Vergleich:
- Abrechnungsumfang: Versorgt der Gaszähler ausschließlich die betrachtete Fläche oder weitere Gebäudeteile?
- Warmwasser: Ist die Trinkwassererwärmung enthalten, und lässt sich ihr Anteil nachvollziehen?
- Nutzung: Gab es Leerstand, Nutzungsänderungen oder auffällige Einschränkungen beim Heizen?
- Witterung: Liegen bereinigte Werte vor oder lediglich die unveränderten Jahresabrechnungen?
Keine scheinpräzise Umrechnung erzwingen
Aus der Energiemenge lässt sich ohne weitere Annahmen keine eindeutige Auslegungsleistung bestimmen. Dafür müsste unter anderem nachvollziehbar sein, wie der Jahresverbrauch über die Zeit entstanden ist und welcher Anteil tatsächlich der Raumheizung zuzuordnen war.
Der geeignete Einsatz ist daher der Gegencheck. Passt eine hohe berechnete Heizlast überhaupt zum dokumentierten Betrieb? Falls nicht, müssen Planer und Eigentümer die Abweichung untersuchen, statt einfach den Mittelwert zweier Ergebnisse zu bestellen.
Auch die bisher installierte Kesselleistung ist kein Ersatz für diese Prüfung. Sie beschreibt zunächst nur die vorhandene Anlage. Für die neue Heizung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Schlussfolgerungen aus den Verbrauchsdaten zulässig sind und welche Unsicherheiten bestehen bleiben.
Einzelne und gemeinsame Heizlast im Mehrfamilienhaus
Für die Wohnungsheizung steht die Versorgung einer einzelnen Einheit im Mittelpunkt. Bei der Zentralheizung muss der Planer dagegen beurteilen, welche Anforderungen das gesamte Gebäude gleichzeitig stellt. Eine unbereinigte Addition unabhängig ermittelter Höchstwerte ist dafür keine ausreichende Methode.
Dabei ist Zurückhaltung angebracht: Unterschiedliche Tagesabläufe der Bewohner rechtfertigen nicht automatisch eine kleinere Zentralheizung. An kalten Auslegungstagen können viele Wohnungen gleichzeitig Raumwärme benötigen. Eine geringere gemeinsame Auslegungsleistung muss sich aus der fachlichen Betrachtung ergeben, nicht aus einer optimistischen Vermutung.
Einzelauslegung und gemeinsame Dimensionierung
| Prüffrage | Einzelne Wohnung | Zentrale Anlage |
|---|---|---|
| Betrachtungsgrenze | Räume der jeweiligen Einheit | Gesamtes versorgtes Gebäude |
| Nachbarbereiche | Angrenzende Nutzung berücksichtigen | Innere Grenzen konsistent behandeln |
| Warmwasser | Bedarf der angeschlossenen Einheit | Gemeinsame Nachfrage und Versorgungskonzept |
| Speicher und Regelung | Auf das Einzelsystem abstimmen | Zeitliche Versorgung gemeinsam planen |
| Leistungsreserve | Konkret begründen | Zuschläge nicht mehrfach übernehmen |
Ein typisches Planungsszenario: Für einzelne Wohnungen wurden unabhängig voneinander Spitzenwerte und Reserven angesetzt. Für die Zentralanlage übernimmt ein Anbieter anschließend sämtliche Werte und ergänzt einen weiteren Sicherheitszuschlag. Dann muss geprüft werden, ob dieselbe Unsicherheit mehrfach berücksichtigt wurde.
Die gemeinsame Anlage kann nach dieser Bereinigung kleiner ausfallen. Das ist etwas anderes als ein pauschaler Abschlag für vermeintlich geringe Gleichzeitigkeit.
Speicher ersetzen keinen Leistungsnachweis
Gemeinsame Speicher und eine abgestimmte Regelung können helfen, Wärmeanforderungen zeitlich zu organisieren. Ob das im konkreten Haus ausreicht, muss zum tatsächlichen Bedarf und zum Versorgungskonzept passen. Ein Speicher ist keine Begründung dafür, dauerhaft benötigte Raumheizleistung wegzurechnen.
- Gleichzeitigkeit belegen: Welche Anforderungen treten zusammen auf, und welche lassen sich tatsächlich verschieben?
- Gewinne konsistent behandeln: Interne Wärmegewinne nicht wohnungsweise abziehen und anschließend auf Gebäudeebene nochmals berücksichtigen.
- Reserven offenlegen: Jeder Zuschlag braucht einen erkennbaren Zweck.
Überdimensionierung ist dabei kein folgenloses Sicherheitsnetz. Wie in der verlinkten Heizlasterläuterung beschrieben, können zu große Wärmepumpen häufiger takten, eine schlechtere Jahresarbeitszahl erreichen und unnötige Investitionskosten verursachen.
Wer die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses ohne Eigenkapital prüft, sollte dieselben technischen Nachweise verlangen wie beim eigenen Anlagenkauf. Das Finanzierungsmodell ändert nichts daran, dass die gemeinsame Wärmeversorgung objektbezogen ausgelegt werden muss.
Entscheidungsvorlage für eine passende Heizungsgröße
Ein belastbares Angebot verbindet den nachgewiesenen Bedarf mit einem nachvollziehbaren Versorgungskonzept. Für die Frage „Wie viel kW Heizung für 100 qm Altbau?“ heißt das: Der Flächenwert eröffnet die Prüfung, die Objektberechnung begründet die Entscheidung.
Lassen Sie sich deshalb nicht nur ein Datenblatt vorlegen. Entscheidend ist die Zuordnung zwischen Gebäude, Heizflächen, Warmwasserbereitung und angebotener Anlage. Die Unterlagen sollten erkennen lassen, wer welche Annahmen geprüft hat.
Welche Unterlagen zur Entscheidung gehören
- Bestandsdaten: Grundrisse, beheizte Bereiche, Modernisierungsnachweise und verfügbare Verbrauchsabrechnungen zusammenstellen.
- Raumweise Berechnung: Eingaben, Randbedingungen und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren lassen.
- Versorgungskonzept: Raumheizung, Warmwasser, Speicher und Gleichzeitigkeit gemeinsam abstimmen.
- Angebotsabgleich: Erläutern lassen, wie aus den berechneten Anforderungen die vorgeschlagene Gerätegröße entsteht.
- Offene Punkte: Nicht gesicherte Bauteildaten und erforderliche Prüfungen vor der Beauftragung benennen.
Diese Unterlagen müssen zueinander passen. Wenn im Angebot andere Flächen oder Temperaturen verwendet werden als in der Berechnung, ist die Abweichung zu klären. Auch geplante Modernisierungen sollten als klar beschriebener Zielzustand berücksichtigt werden, nicht als unbestimmte Hoffnung auf einen später niedrigeren Bedarf.
Bei Wärmepumpen die Vorlauftemperatur mitentscheiden lassen
Die Leistung des Wärmeerzeugers beantwortet nicht allein, ob die vorhandenen Heizkörper die Räume ausreichend versorgen. Für eine Wärmepumpe sind deshalb Heizflächen, hydraulischer Abgleich, Regelung und erforderliche Vorlauftemperatur gemeinsam zu prüfen.
In der Untersuchung WP-QS im Bestand wurden 77 Wärmepumpen über vier Jahre vermessen; die mittlere maximale Vorlauftemperatur lag in den verfügbaren Zusammenfassungen bei etwa 44 °C, und als grobe Orientierung wird eine mögliche Stromverbrauchssenkung von ungefähr 2,5 bis 3 % je Kelvin niedrigerer Vorlauftemperatur genannt, wie die Zusammenfassung zu Wärmepumpen im Altbau erläutert.
Die Untersuchung umfasste überwiegend Ein- bis Dreifamilienhäuser. Ihre Ergebnisse sind deshalb keine Effizienzgarantie für ein größeres Mehrfamilienhaus. Sie verdeutlichen aber, warum die Bezeichnung „Altbau“ allein keine technische Eignungsprüfung ersetzt.
Praktisch sollten die Beteiligten die Vorlauftemperatur an kalten Tagen dokumentieren, die Heizkörper raumweise bewerten und die Warmwasseranforderungen getrennt untersuchen. Falls einzelne Räume eine hohe Temperatur verlangen, muss geklärt werden, ob dort die Heizfläche oder die Wärmeverteilung verbessert werden kann.
Das Angebot vor der Unterschrift prüfen
Eine Reserve ist dann sinnvoll, wenn ihr Zweck benannt und ihre Höhe begründet ist. Eine pauschale Vergrößerung ersetzt keine Planung.
Achten Sie besonders auf Warnzeichen: ausschließlich flächenbasierte Auswahl, ungeprüfte Übernahme des alten Kessels, vermischte Verbrauchs- und Leistungsangaben oder fehlende Aussagen zu den Heizflächen. Ebenso kritisch ist eine Kalkulation, bei der mögliche Optimierungen vorausgesetzt werden, ohne sie als Leistung zu vereinbaren.
Für die wirtschaftliche Einordnung sollten Sie die Kosten einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus erst auf dieser technischen Grundlage vergleichen. Ein günstiger Gerätepreis sagt wenig darüber aus, ob das angebotene Gesamtsystem zum Gebäude passt.
Der nächste konkrete Schritt: Stellen Sie Bestandsunterlagen und Abrechnungen zusammen und beauftragen Sie eine objektbezogene Prüfung mit raumweiser Heizlastberechnung. Fordern Sie anschließend ein Angebot, das jede wesentliche Auslegungsentscheidung erklärt.
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